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Antidiskrimi­nie­rungs­klausel

Die Berlin Biennale versteht sich als diskursive Plattform zum Austausch verschiedener Perspektiven und begrüßt eine rege Diskussion. Nicht akzeptiert wird dabei jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, darunter abwertende und ausgrenzende Handlungen und Äußerungen aufgrund rassistischer und antisemitischer Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, der sexuellen und geschlechtlichen Identität, Religion, einer körperlichen, einer psychischen Erkrankung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache sowie des sozialen Status.

Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit sind Menschen in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) vor Diskriminierung geschützt. Jede Person hat das Recht, für sich selbst oder andere gegen Diskriminierung aktiv zu werden.