Herzlich Willkommen in den KW! Unser Code of Conduct legt dar, wie sich alle verhalten und behandelt werden sollen, während sie sich in den KW aufhalten.
Eine demokratische Gesellschaft baut auf einer Grundlage von vielfältigen Stimmen, Toleranz, Inklusivität und gegenseitigem Respekt auf. Die KW sind ein Ort, an dem Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund und unterschiedlichen Erfahrungen zusammentreffen und miteinander interagieren. Die Verwendung von abwertender Sprache, jegliche Form von Belästigung, Rassismus, Antisemitismus, Islamophobie, Sexismus, Transphobie, Ableismus, Queerphobie, Klassismus und andere Formen von Diskriminierung und abfälligem Verhalten werden in den KW nicht geduldet, ebenso wenig wie die Anstiftung zu Hass oder Gewalt, Mobbing oder negative Stereotypisierung von Einzelpersonen oder Gruppen von Menschen.
Dieser Verhaltenskodex gilt für den Vorstand und die Mitglieder des KUNST-WERKE BERLIN e. V., alle Mitarbeitenden, Künstler*innen, Projektpartner*innen und Besucher*innen des KUNST-WERKE BERLIN e. V. (KW Institute for Contemporary Art und Berlin Biennale für zeitgenössische Kunst) gleichermaßen und dient als Leitfaden sämtlicher Interaktionen, Aktivitäten und Veranstaltungen, sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Räumlichkeiten.
In jedem Fall gilt jederzeit deutsches Recht.
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie ...
Was wir nicht tolerieren ...
Was verstehen wir unter Diskriminierung?
Diskriminierung ist die ungerechtfertigte, ungleiche, benachteiligende, ausgrenzende und erniedrigende Behandlung von Gruppen und Einzelpersonen. Die Grundlage der Diskriminierung ist die Annahme einer vermeintlichen Andersartigkeit der Diskriminierten und die Annahme, dass die Benachteiligung nicht ungerecht, sondern die unvermeidbare Folge ihrer Andersartigkeit ist.
Merkmale von Diskriminierung, die derzeit durch das deutsche Recht (AGG / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 2006 in Kraft getreten) geschützt sind:
Diskriminierung aus rassistischen Gründen, aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer chronischen Erkrankung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Die Antidiskriminierungsstelle hat sich in der Vergangenheit wiederholt für eine Ausweitung des Schutzes vor Diskriminierung eingesetzt.
Die KW werden außerdem auf jede Meldung von Benachteiligung oder Diskriminierung im Widerspruch zum Code of Conduct reagieren
Was ist Belästigung?
Belästigung ist unerwünschtes Verhalten im Zusammenhang mit einem geschützten Merkmal. Es handelt sich um eine Art von Diskriminierung, die darauf abzielt, eine Person unter Druck zu setzen, einzuschüchtern, zu belästigen und/oder zu bedrohen. Belästigung kann verbal, visuell und/oder physisch erfolgen.
Melde- und Reaktionsmechanismen
Sofortige Maßnahmen
Meldewege
Reaktionsprozess
Verpflichtung zur Verbesserung
Im Übrigen gilt die Hausordnung:
Hausordnung KW Institute for Contemporary Art
Wir freuen uns, Sie in den Gebäuden und im Hof der KW Institute for Contemporary Art begrüßen zu dürfen. Wir möchten den Aufenthalt bei uns für alle so angenehm und sicher wie möglich gestalten. Deshalb bitten wir Sie, die folgenden Regeln einzuhalten. Mit dem Betreten unserer Gebäude und des Hofes erkennen Sie die Bestimmungen der Hausordnung an. Diese Regelungen können zeitlich befristet ergänzt oder geändert werden, worüber Sie separat informiert werden. Insgesamt wünschen wir uns in unserer Institution einen verantwortungs- und respektvollen Umgang miteinander.
Hof
Im gesamten Hof der KW Institute for Contemporary Art und in den Gebäuden ist das Benutzen von Fahrzeugen wie Fahrrädern oder Rollern nicht erlaubt. Vor dem Haus finden Sie Fahrradständer, die allen Besucher*innen zur Verfügung stehen. Rollstühle und andere Mobilitätshilfen sind davon selbstverständlich ausgenommen.
Garderobe
Mäntel, Schirme, größere Taschen (größer als DIN A 4), Rucksäcke und scharfkantige oder sperrige Gegenstände stellen ein Risiko für die gezeigten Arbeiten dar und dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Garderobenstücke können gerne kostenfrei in den Schließfächern im Kassenbereich eingeschlossen werden. Bei Unklarheiten hilft Ihnen das Personal an der Kasse gerne weiter.
Ausstellung
Bitte behandeln Sie alle Einrichtungen der KW pfleglich. Das Berühren der Ausstellungsobjekte ist untersagt. So vermeiden Sie, dass Sie für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haften müssen.
Aus Rücksicht auf andere Besucher*innen vermeiden Sie bitte Lärm in den Ausstellungsräumen und führen keine Telefongespräche.
In den Ausstellungsräumen ist Essen und Trinken nicht gestattet. Im Hof heißt Sie das Café Bravo gerne willkommen.
Wir freuen uns besonders über unsere jüngsten Besucher*innen und bitten alle Begleitpersonen darauf zu achten, dass die bei uns präsentierten Arbeiten nicht beschädigt werden. Rennen und Herumtoben sind nicht gestattet – auch zur Sicherheit der Kinder.
Assistenztiere sind in den Ausstellungsräumen gestattet. Bitte weisen Sie sich an der Kasse entsprechend aus. Andere Tiere sind nicht zugelassen. Bitte leinen Sie Hunde auch im Hof an, damit sich alle Besucher*innen wohl fühlen.
Rauchen, auch der Gebrauch von E-Zigaretten, ist in allen Innenräumen untersagt.
Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
Foto- und Filmaufnahmen
Sie dürfen zu privaten Zwecken ohne die Verwendung von Blitzgeräten, Stativen und Selfie- Sticks in den Ausstellungsräumen und im Hof fotografieren und filmen. Manche Kunstwerke und Projekte dürfen jedoch nicht fotografiert werden. Bitte achten Sie in jedem Fall auf die entsprechende Beschilderung. Für die Einhaltung der Regeln des Urheber- und Persönlichkeitsrechts sind Sie selbst verantwortlich. Wir können Ihnen eine gewerbliche Nutzung Ihrer Aufnahmen nur gestatten, wenn Sie zuvor eine schriftliche Genehmigung in der Presseabteilung der KW einholen.
Aufsichtspersonal und Hausrecht
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Besucher*innen, die den Anweisungen zuwiderhandeln, können aus dem Gebäude gewiesen und mit einem Hausverbot belegt werden. Das Hausrecht wird von den Direktor*innen und von diesen beauftragten Dritten ausgeübt.
Emma Enderby und Axel Wieder
Direktor*innen
KUNST-WERKE BERLIN e. V.